Brandschutz­planung

    In den folgenden Leistungsbereichen finden Sie in den MitarbeiterInnen der Abteilung Brandschutz erfahrene und qualifizierte AnsprechpartnerInnen.
    

Brandschutzkonzepte/

Brandschutznachweise

Brandschutznachweise, insbesondere Brandschutzkonzepte, bilden eine gesamtheitliche Bewertung aller organisatorischer, anlagentechnischer und baulicher brandschutztechnisch getroffener Maßnahmen bei einem Bauvorhaben. Nach den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer sind Brandschutznachweise bei Sonderbauten mit dem Bauantrag als bautechnischer Nachweis vorzuweisen, damit ein Projekt realisiert werden kann.

Fachbauleitung

Für Sonderbauten sollen Fachbauleiter für den Brandschutz benannt werden. Im Rahmen der Fachbauleitung werden die Ausführungen der baulichen Maßnahmen kontrolliert und im Einzelnen freigegeben bzw. werden eventuelle Nacharbeiten an einer fehlerhaften Ausführung bestimmt.
Änderungen und Ergänzungen des Nachweises werden einer Genehmigung zugeführt. Die Umsetzung des genehmigten Brandschutznachweises wird nach der Endabnahme bescheinigt.

Brand- und Rauchgassimulation

Durch den Einsatz von Ingenieurmethoden des Brandschutzes können bauliche Abweichungen oder die Einhaltung von Schutzzielen nach Bauordnungsrecht nachgewiesen werden. Mit Brandsimulationen berechnen wir das Verhalten von Feuer und Rauch unter verschiedenen Bedingungen.

Evakuierungssimulationen ermöglichen es uns, die Bewegung und das Verhalten von Menschen in Notfallsituationen – sowohl eigenständig als auch in Kombination mit Brandsimulationen – genau zu analysieren.

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 stellen alle für den abwehrenden Brandschutz relevanten Details dar. Dazu zählen Lösch­wasser­entnahme­stellen, Zufahrts­möglichkeiten, besondere Gefahren­quellen, brandschutz­technische Infrastruktur etc.

Sie dienen der Feuerwehr im Einsatzfall als Hilfsmittel zur Beurteilung der Schadenslage und den daraus folgenden notwendigen Maßnahmen zur Gefahren­abwehr sowie zur raschen Orientierung innerhalb und außerhalb der baulichen Anlage. Ob für ein Einzelobjekt ein Feuerwehr­plan erforderlich ist, richtet sich nach dessen Lage, Art und Nutzung.

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne gemäß Arbeitsstättenverordnung stellen für den jeweiligen Standort die zu nutzenden Fluchtwege, die zu Ausgängen oder in gesicherte Bereiche führen, dar.

Darüber hinaus enthalten sie Anweisungen für das Verhalten im Brandfall sowie die Standorte der zur Verfügung stehenden Melde- und Feuerlöscheinrichtungen. (z.B. Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken etc.)

Brandschutzordnungen

Brandschutzordnungen nach DIN 14096 bestehen grundsätzlich aus den Teilen A, B und C, die sich an verschiedene Personengruppen innerhalb eines Gebäudes richten und werden entsprechend der spezifischen Gegebenheiten sowie möglicher Brandrisiken innerhalb eines Objekts individuell angefertigt.

Sie enthalten Regelungen für das korrekte Verhalten von Menschen im Brandfall und Maßnahmen zur Brandverhütung, zur Verhinderung der Feuer- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen u.v.m..

Umbau eines Bürogebäudes in Düsseldorf

Umbau in ein Wohnensemble mit 85 Wohnungen und einer dreigeschossigen Tiefgarage
Auftraggeber GGR Düsseldorf GRS 825 SARL Projektgröße / Fläche (BGF) 23.424 qm Tragwerksplanung LPH 1-6 HOAI inkl. Rückbauplanung Brandschutzplanung LPH 1-8 AHO Bauphysik Wärmeschutznachweis, Schallschutznachweis
Brandschutz
Tragwerksplanung
Weniger zeigen
;
Mehr zeigen