Brandschutzplanung
In den folgenden Leistungsbereichen finden Sie in den MitarbeiterInnen der Abteilung Brandschutz erfahrene und qualifizierte AnsprechpartnerInnen.
Brandschutzkonzepte/
Brandschutznachweise
Brandschutznachweise, insbesondere Brandschutzkonzepte, bilden eine gesamtheitliche Bewertung aller organisatorischer, anlagentechnischer und baulicher brandschutztechnisch getroffener Maßnahmen bei einem Bauvorhaben. Nach den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer sind Brandschutznachweise bei Sonderbauten mit dem Bauantrag als bautechnischer Nachweis vorzuweisen, damit ein Projekt realisiert werden kann.
Fachbauleitung
Für Sonderbauten sollen Fachbauleiter für den Brandschutz benannt werden. Im Rahmen der Fachbauleitung werden die Ausführungen der baulichen Maßnahmen kontrolliert und im Einzelnen freigegeben bzw. werden eventuelle Nacharbeiten an einer fehlerhaften Ausführung bestimmt.
Änderungen und Ergänzungen des Nachweises werden einer Genehmigung zugeführt. Die Umsetzung des genehmigten Brandschutznachweises wird nach der Endabnahme bescheinigt.
Brand- und Rauchgassimulation
Durch den Einsatz von Ingenieurmethoden des Brandschutzes können bauliche Abweichungen oder die Einhaltung von Schutzzielen nach Bauordnungsrecht nachgewiesen werden. Mit Brandsimulationen berechnen wir das Verhalten von Feuer und Rauch unter verschiedenen Bedingungen.
Evakuierungssimulationen ermöglichen es uns, die Bewegung und das Verhalten von Menschen in Notfallsituationen – sowohl eigenständig als auch in Kombination mit Brandsimulationen – genau zu analysieren.
Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne nach DIN 14095 stellen alle für den abwehrenden Brandschutz relevanten Details dar. Dazu zählen Löschwasserentnahmestellen, Zufahrtsmöglichkeiten, besondere Gefahrenquellen, brandschutztechnische Infrastruktur etc.
Sie dienen der Feuerwehr im Einsatzfall als Hilfsmittel zur Beurteilung der Schadenslage und den daraus folgenden notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie zur raschen Orientierung innerhalb und außerhalb der baulichen Anlage. Ob für ein Einzelobjekt ein Feuerwehrplan erforderlich ist, richtet sich nach dessen Lage, Art und Nutzung.
Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne gemäß Arbeitsstättenverordnung stellen für den jeweiligen Standort die zu nutzenden Fluchtwege, die zu Ausgängen oder in gesicherte Bereiche führen, dar.
Darüber hinaus enthalten sie Anweisungen für das Verhalten im Brandfall sowie die Standorte der zur Verfügung stehenden Melde- und Feuerlöscheinrichtungen. (z.B. Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken etc.)
Brandschutzordnungen
Brandschutzordnungen nach DIN 14096 bestehen grundsätzlich aus den Teilen A, B und C, die sich an verschiedene Personengruppen innerhalb eines Gebäudes richten und werden entsprechend der spezifischen Gegebenheiten sowie möglicher Brandrisiken innerhalb eines Objekts individuell angefertigt.
Sie enthalten Regelungen für das korrekte Verhalten von Menschen im Brandfall und Maßnahmen zur Brandverhütung, zur Verhinderung der Feuer- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen u.v.m..